Krankenkasse wechseln: Darauf müssen Sie achten

Die obligatorische Grundversicherung kann jedes Jahr gewechselt werden. Und für viele Schweizer bietet sich das wirklich an. Denn oft steigen zum neuen Jahr die Prämien. Dann lohnt es sich, nach einer günstigeren Kasse Ausschau zu halten. Doch beim Wechsel müssen Versicherte einiges beachten.

  • Lesezeit ca. 4:30 Minuten
  • |
  • Lesezeit ca. 4:30 Minuten
Paar surft im Internet
© racorn/www.shutterstock.com

Damit der Wechsel der Grundversicherung Vorteile für Gesundheit und Portemonnaie mit sich bringt, sollte er gut durchdacht und vorbereitet sein. Was Sie rund um Kündigungsfrist, neue Versicherung sowie Rechte und Pflichten wissen müssen:

Am 30. November ist Wechselfrist

Alle Jahre wieder können Sie die Grundversicherung wechseln. Die Kündigungsfrist fällt dabei immer auf den 30. November. Bis dahin muss Ihre Kündigung bei der Krankenkasse eingegangen sein. Wirksam wird die Kündigung erst zum 31. Dezember. Solange haben Sie maximal Zeit, sich bei einer neuen Krankenkasse versichern zu lassen.

Übrigens: Ihre Kündigungsfrist verlängert sich, wenn die Krankenkasse sich nicht an bestimmte Vorgaben hält. Bis zum 31. Oktober muss die Krankenkasse ihren Versicherten die neuen Prämien für das kommende Jahr mitteilen. Ausserdem muss auf das Kündigungsrecht hingewiesen werden. Sollte die Krankenkasse diese Formalien nicht einhalten, verlängert sich die Kündigungsfrist für den Versicherten.

Nur in Ausnahmen: Kündigungsfrist am 31. März

In bestimmten Fällen ist auch eine Kündigung zum 30. Juni möglich. Die Kündigungsfrist fällt dann auf den 31. März. Das ist allerdings nur für Versicherte möglich, die eine Standard-Grundversicherung abgeschlossen haben, bei der die Franchise von 300 Franken gilt.

Ausserdem können Versicherte kündigen, wenn die Krankenkasse mitten im Jahr die Prämien anpasst. In diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.

Kündigungsfrist einhalten: Poststempel ist wertlos

Um die Kündigungsfrist einzuhalten, müssen Versicherte rechtzeitig handeln. Das Kündigungsschreiben muss bis zum letzten Arbeitstag vor Fristende bei der Krankenkasse eingehen. Es zählt der Eingangsstempel der Krankenkasse und nicht der Poststempel. Es ist deshalb unbedingt empfehlenswert, die schriftliche Kündigung schon etwa 2 Wochen vor Fristende per Post zu versenden. So sind Sie auf der sicheren Seite, wenn es zu Verzögerungen oder anderen Schwierigkeiten kommen sollte. Wichtig ist auch, dass Sie Ihre Kündigung per Einschreiben versenden, damit Sie im Zweifel einen Beweis haben, dass die Kündigung rechtzeitig eingegangen ist.

Übrigens: Wer es nicht mehr rechtzeitig zur Post geschafft hat, kann die schriftliche Kündigung auch persönlich bei der Krankenkasse abgeben. Lassen Sie sich in diesem Fall unbedingt eine schriftliche Eingangsbestätigung ausstellen!



Neue Grundversicherung abschliessen

Ob Sie vor oder nach der Kündigung eine neue Krankenversicherung abschliessen, bleibt Ihnen überlassen. Wichtig ist, dass sie vor dem Jahreswechsel neu versichert sind. Denn die Kündigung gilt immer zum 31. Dezember. Eine neue Grundversicherung muss also ab dem 1. Januar gelten.

Schlechtere Leistungen nach dem Wechsel?

Wer zu einer günstigeren Krankenkasse wechselt, muss nicht befürchten, dass dadurch auch die Leistungen sinken. Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Anbietern gleich. Die unterschiedlichen Preise ergeben sich lediglich daraus, wie gut eine Kasse finanziell aufgestellt ist. Einige Krankenkassen müssen für ihre Patienten zum Beispiel mehr zahlen als andere – der Risikofaktor ist hier grösser und somit auch die Kosten. Daraus ergeben sich wiederum höhere Prämien für die Versicherten. Die Leistungen können deshalb aber nicht angepasst werden. Sie sind gesetzlich vorgegeben.

Wichtig: Die Krankenkassen können sich aber in der Servicequalität unterscheiden. Kundenservice, Beratung und Erreichbarkeit sind bei manchen Kassen unter Umständen besser als bei anderen. Wer wechseln möchte, sollte sich deshalb gut über die Kundenzufriedenheit bei der neuen Kasse informieren.

Wechsel trotz Krankheit, Schwangerschaft oder hohem Alter

Die Grundversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Jeder Schweizer muss sich versichern. Deshalb spielen Gesundheitszustand und Alter beim Wechsel keine Rolle. Auch während einer Schwangerschaft können Frauen problemlos ihre Krankenkasse wechseln.

Übrigens: Anders verhält es sich, wenn es bei der aktuellen Krankenkasse Zahlungsprobleme geben sollte. Offene Rechnungen oder nicht gezahlte Prämien können einem Krankenkassenwechsel im Weg stehen. Der oder die Versicherte muss dann solange bei der alten Krankenkasse bleiben, bis alle offenen Zahlungen beglichen sind. Deshalb gilt vor dem Wechsel: Alle offenen Zahlungen wie Franchise oder Selbstbehalt begleichen und im Zweifel noch einmal bei der Krankenkasse nachfragen, ob es noch unbezahlte Rechnungen gibt.



So können Sie auch ohne Wechsel sparen

Auch ohne den Wechsel zu einem neuen Anbieter können Sie bei der Grundversicherung sparen. Nämlich, indem Sie Ihre aktuellen Konditionen optimieren, zum Beispiel durch einen Wechsel der Franchise oder des Versicherungsmodells.

Franchise ändern

Die monatliche Prämie hängt unter anderem von der Franchise ab, die Sie gewählt haben. Sind Ihnen die monatlichen Beiträge zu teuer, kann es sich unter Umständen lohnen, die Franchise anzupassen. Diesen Schritt sollten Sie allerdings gut durchdenken und sich ggf. professionell beraten lassen. Grundsätzlich gilt: Je höher die Franchise, desto niedriger die Prämie. Wer gesund und fit ist, kann eine hohe Franchise eher riskieren als jemand, der Vorerkrankungen oder Verletzungen hat und deshalb mit hohen Krankheitskosten rechnet.

Alternative Versicherungsmodelle

Auch ein alternatives Versicherungsmodell kann sich finanziell lohnen. Es gibt zum Beispiel Modelle, bei denen vertraglich festgehalten ist, von welchem Arzt oder welcher Praxis Versicherte im Krankheitsfall behandelt werden. Sie haben somit nicht mehr die freie Arztwahl, erhalten dafür aber Rabatt auf die Prämie.

Tipp: Wer nicht so viel Wert auf die freie Arztwahl legt, kann es mit einem alternativen Versicherungsmodell ausprobieren. Sollte es Ihnen nicht zusagen, können Sie im nächsten Jahr problemlos wieder zum Standardmodell wechseln.

Die ganze Familie versichern

Eine weitere Möglichkeit, bei der Prämie für die Grundversicherung zu sparen, ist es, die ganze Familie beim gleichen Anbieter zu versichern. Oft gibt es Rabatte für mehrere Kinder oder auch ganze Familienrabatte. Die Preise für die ganze Familie zu vergleichen, kann sich also lohnen.

Prämie jährlich bezahlen

Wenn Versicherte ihre Prämie nicht monatlich, sondern jährlich bezahlen, fällt der Gesamtbetrag bei manchen Anbietern günstiger aus. Die Versicherten erhalten einen Preisnachlass für die einmalige Zahlung der gesamten Prämie. Bei manchen Anbietern beträgt das Skonto ganze 2 Prozent.

Tipp: Wer sich die einmalige Zahlung der Prämie nicht leisten kann und trotzdem sparen möchte, kann auch halbjährlich zahlen. Der Rabatt verringert sich dann meistens um die Hälfte.

Prämienverbilligung nutzen

Versicherte sollten ausserdem prüfen, ob sie Anspruch auf die Prämienverbilligung haben. Die gesetzlichen Regelungen sind je nach Kanton unterschiedlich. Grundsätzlich gilt aber: Wer nur ein geringes Einkommen hat, kann einen Zuschuss zur Krankenkassenprämie erhalten. Am besten informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder bei der Steuerverwaltung über die Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe der Prämienverbilligung.

Diesen Ratgeber drucken

War dieser Ratgeber hilfreich?
Ø 5 / 5 Sternen aus 1 Meinungen
Ratgeber teilen

seguras Zur Startseite