Unfall oder Krankheit: Wer zahlt für die Haushaltshilfe?

Nach einem Unfall oder einer Erkrankung möchten die meisten Patienten so wenig Zeit wie möglich im Krankenhaus verbringen und so schnell es geht wieder nach Hause. Doch dort warten oft herausfordernde Aufgaben. Denn wer gesundheitlich eingeschränkt ist, kann Haushalt und Einkäufe nur schwer oder gar nicht erledigen. Hat man dann Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

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Arbeiten im Haushalt
© Halfpoint/www.shutterstock.com

Eine Haushaltshilfe kann bei gesundheitlichen Problemen Gold wert sein. Einkaufen, Essen kochen, Aufräumen und Putzen sind Tätigkeiten, die nach einem Unfall oder einer Krankheit schwerfallen. Wer im Spital behandelt werden musste, ist meistens noch länger angeschlagen. Besonders für ältere Menschen oder Eltern kann der Alltag dann zu einer echten Herausforderung werden. Doch wer finanziert eigentlich die Hilfe im Haushalt? Während die medizinische Versorgung nach dem Spitalaufenthalt in der Regel sichergestellt ist, kann es sein, dass Patienten für die Haushaltshilfe selbst aufkommen müssen.

Achtung: Häusliche Pflege und Haushaltshilfe nicht verwechseln

Patienten, die nach dem Aufenthalt im Spital weiterhin gepflegt werden müssen, bekommen die medizinische Grundversorgung von der Krankenkasse bezahlt. Wenn die Pflege zu Hause (Spitex) von einem Arzt oder einer Ärztin verordnet wurde, zahlt die Grundversicherung.

Für hauswirtschaftliche Tätigkeiten sind Pflegekräfte aber nicht zuständig. Sie kümmern sich lediglich um die notwendige medizinische Versorgung ihrer Patienten. Wer zusätzlich Hilfe im Haushalt benötigt, braucht dazu also eine spezielle Haushaltshilfe. Die Grundversicherung beteiligt sich nicht an den Kosten für eine Haushaltshilfe. Auch dann nicht, wenn die Haushaltshilfe nach einem Spitalaufenthalt notwendig ist. Die Kosten müssen entweder vom Patienten selbst getragen werden oder von einer Zusatzversicherung.



Spitalzusatzversicherung zahlt für Haushaltshilfe

Um im Krankheitsfall Hilfe beim Kochen, Putzen, Waschen usw. zu erhalten, müssen Sie eine Spitalzusatzversicherung abschliessen. Diese beteiligt sich an den Kosten für eine Haushaltshilfe.

Aber Achtung: Je nach Anbieter und Vertrag gibt es grosse Unterschiede. Wer also eine Spitalzusatzversicherung abschliessen möchte, sollte sich vorher genau informieren und verschiedene Angebote vergleichen. Wer schon eine Versicherung hat, sollte sie am besten noch einmal prüfen und ggf. den Anbieter wechseln.

Es kann zum Beispiel Versicherungen geben, die sich mit einem festen Tagessatz beteiligen oder andere nur mit einem prozentualen Beitrag.

Wichtig: Auch wenn Ihre Zusatzversicherung grundsätzlich für die Haushaltshilfe zahlt, benötigen Sie dennoch eine ärztliche Verordnung, die belegt, dass die Hilfe notwendig ist!

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