Krankenkassen: Telefonterror wegen Wechselfrist

Im Herbst klingeln die Telefone der Schweizer häufiger als sonst. Am anderen Ende der Leitung: irgendeine Krankenkasse. Denn am 30. November endet die Wechselfrist und die Krankenkassen möchten möglichst viele Neukunden gewinnen. Doch was kann man gegen die lästigen Anrufe tun?

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Junger Mann führt eine Diskussion am Telefon
© fizkes/www.shutterstock.com

Die Wechselfrist für den Krankenkassenwechsel endet am 30. November. Bis dahin haben Versicherte die Möglichkeit, ihre Krankenkasse zu wechseln, um zum Beispiel bessere Leistungen zu erhalten oder Beiträge zu sparen. Krankenkassen werben in dieser Zeit vermehrt um neue Kunden, was für Versicherte von Vorteil sein kann. Aber es kann auch lästig werden. Unaufgeforderte Werbeanrufe stehen im Herbst zum Beispiel an der Tagesordnung. Das Vergleichsportal comparis.ch hat kürzlich Zahlen veröffentlicht, die für sich sprechen: Nur 11 von 51 Krankenkassen konnten mit dem Label „keine Telefonwerbung“ ausgezeichnet werden.

Liste der Krankenkassen ohne Telefonwerbung

Der Vergleichsdienst comparis.ch hat eine Liste mit Krankenkassen veröffentlicht, die „saubere Kundenwerbung“ und/oder „keine Telefonwerbung“ durchführen. Das Label „keine Telefonwerbung“ erhalten folgende Krankenkassen:

  • Agrisano
  • Aquilana
  • EGK
  • KPT
  • Krankenkasse Birchmeier
  • Krankenkasse Luzerner Hinterland
  • Krankenkasse Steffisburg
  • Krankenkasse Vallée d’Entremont
  • Krankenkasse Visperterminen
  • SLKK
  • Sumiswalder

Unerwünschte Werbeanrufe: Was kann man dagegen tun?

Grundsätzlich dürfen Krankenkassen ihre Kunden per Anruf kontaktieren. Allerdings gilt das nur für Personen, mit denen sie bereits eine Kundenbeziehung oder anderweitig Kontakt haben. Das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb ermöglicht es Personen, sich mit einem Eintrag (Sterneintrag) im Telefonverzeichnis vor Werbeanrufen zu schützen. Die unerwünschte Kontaktaufnahme zu Werbezwecken ist dann strafbar. Allerdings gilt das nur für neue Kontakte und für Anrufe, die ohne vorherige Zustimmung stattfinden. Wenn Sie sich zum Beispiel online in einem Formular eintragen oder an einem Gewinnspiel teilnehmen und ihre Telefonnummer preisgeben, erlauben Sie in der Regel auch Anrufe. Das kann auch hilfreich sein: Zum Beispiel, wenn Sie zu einem bestimmten Thema professionell beraten werden möchten. Achten Sie also darauf, dass Sie Ihre Telefonnummer nur dann weitergeben, wenn Sie einen Mehrwert davon erwarten.

Wenn Sie trotzdem einen unerwünschten Anruf erhalten, helfen diese Tipps:

  • Stellen Sie direkte Fragen. Informieren Sie sich, woher der Anrufer Ihre Nummer hat, warum Sie trotz Sterneintrag im Telefonbuch angerufen werden, wie der Anrufer heißt und in wessen Auftrag er anruft, für welche Firma der Anrufer arbeitet, mit welcher Nummer der Anrufer anruft. Notieren Sie sich alle Informationen und reichen Sie ggf. Beschwerde beim SECO ein.
  • Telefonat schnell beenden. Sollten Sie auf Ihre Fragen keine klaren Antworten erhalten, beenden Sie das Gespräch am besten einfach.
  • Daten löschen lassen. Sie können vom Anrufer bzw. von der Firma verlangen, dass Ihre persönlichen Daten gelöscht werden. Machen Sie deutlich, dass Sie keine weiteren Werbeanrufe wünschen.
  • App gegen Werbeanrufe installieren. Mit der local.ch App können Sie sich vor unerwünschten Werbeanrufen schützen. Die App erkennt in vielen Fällen, wenn es sich um fragwürdige Call-Center handelt und es erscheint eine Warnung auf dem Handy, wenn diese anrufen.
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